Geschichte der Rabenvogelverfolgung in Deutschland

Schussprämien, Vergiftungsaktionen, die Ausrottung des Kolkraben — und was nach der Unterschutzstellung passierte.

Einzelner Rabenvogel in einem kahlen Baum
Bildarchiv rabenvoegel.de

Die Verfolgung von Rabenvögeln in Mitteleuropa ist gut dokumentiert, weil sie über Jahrhunderte behördlich organisiert war. Es gab Verordnungen, Prämienlisten und Abrechnungen — Verwaltungsvorgänge, die Spuren hinterlassen.

Obrigkeitlich verordnet

Bereits im 18. Jahrhundert erließen deutsche Territorialstaaten Verordnungen, die Untertanen zur Tötung von Rabenvögeln verpflichteten. Vorgesehen waren Abgabemengen — eine bestimmte Zahl erlegter Vögel oder ausgenommener Gelege pro Haushalt und Jahr —, deren Erfüllung nachgewiesen werden musste. Als Beleg dienten Fänge oder Eier, die bei der Obrigkeit abzuliefern waren.

Die Begründungen lesen sich vertraut: Schäden an der Saat, Gefährdung des Niederwilds, Bedrohung der Jungtiere auf der Weide. Es sind, in der Sprache ihrer Zeit, dieselben Vorwürfe, die heute im Faktencheck stehen.

Bemerkenswert ist der institutionelle Charakter. Das war keine spontane Volksstimmung, sondern staatliche Bewirtschaftung einer als schädlich definierten Tiergruppe — mit Meldewesen und Kontrolle.

Prämien und Kampagnen

Im 19. und 20. Jahrhundert setzte sich das mit anderen Mitteln fort. Jagdverbände, Landwirtschaftskammern und Kommunen zahlten Abschussprämien; teilweise wurden Fangvorrichtungen bereitgestellt und Vergiftungsaktionen durchgeführt.

Die Wirkung war je nach Art unterschiedlich:

Kolkrabe. Als größter und auffälligster Vertreter am stärksten betroffen und am nachhaltigsten geschädigt. Um 1940 war der Bestandstiefpunkt in Mitteleuropa erreicht; in weiten Teilen Deutschlands war die Art verschwunden, es hielten sich nur Restvorkommen im Nordosten und im Alpenraum.

Saatkrähe. Als Koloniebrüterin besonders verwundbar, weil ein ganzer Brutbestand an einem Ort erreichbar ist. In Nordrhein-Westfalen führte die Verfolgung noch Mitte der 1970er Jahre beinahe zur Ausrottung der Art im Land — das ist keine ferne Geschichte, sondern liegt eine Generation zurück.

Rabenkrähe und Elster. Weiträumiger verteilt und in Einzelrevieren brütend, dadurch schwerer flächendeckend zu treffen. Beide überstanden die Verfolgung als Arten, wenn auch mit lokalen Auslöschungen.

Die Kehrtwende

Mit dem Aufkommen des modernen Naturschutzrechts änderte sich die Grundlage. Die EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 stellte grundsätzlich alle wildlebenden europäischen Vogelarten unter Schutz und ließ Ausnahmen nur unter definierten Bedingungen zu. Das deutsche Bundesnaturschutzgesetz setzte das um.

Damit kehrte sich die Beweislast um: Nicht mehr der Schutz, sondern der Eingriff musste begründet werden.

Die Erholungsverläufe zeigen, wie stark der Effekt war. Der Kolkrabe begann ab etwa 1960 mit der Wiederbesiedlung und brütet heute mit 21.000 bis 30.000 Revierpaaren wieder von der Küste bis in die Alpen. Die Saatkrähe erholte sich ebenfalls, wenn auch langsamer.

Diese Erholung ist der Kern eines heute verbreiteten Missverständnisses. Was als „explosionsartige Zunahme“ wahrgenommen wird, ist die Rückkehr in ein Areal, aus dem die Arten zuvor gezielt entfernt worden waren. Der Vergleichsmaßstab ist ein künstlich erzeugter Tiefstand, nicht ein natürlicher Normalzustand.

Der Streit ging weiter

Mit der Unterschutzstellung endete die Auseinandersetzung nicht, sie verlagerte sich in die Verwaltungs- und Gerichtsebene. In den 1990er Jahren nahmen mehrere Bundesländer Rabenkrähe und Elster ins Landesjagdrecht auf oder schufen Ausnahmeverordnungen — mit deutlich sichtbaren Folgen: In Rheinland-Pfalz stiegen die Abschusszahlen nach einer Regeländerung 1999 in den ersten Monaten um ein Vielfaches.

Diese Auseinandersetzung ist bis heute nicht abgeschlossen. Die Rechtslage unterscheidet sich erheblich zwischen den Bundesländern und ändert sich regelmäßig — Übersicht unter Jagd und Ausnahmen.

Was daraus zu lernen ist

Zwei Punkte tragen über die Geschichte hinaus.

Erstens: Die Vorwürfe sind mindestens dreihundert Jahre alt und haben sich inhaltlich kaum verändert. Was sich geändert hat, ist der Begründungsrahmen — von der moralischen Zuschreibung über den wirtschaftlichen Schaden zum ökologischen Argument. Die zugrundeliegende Behauptung ist dieselbe geblieben.

Zweitens: Die Verfolgung hat funktioniert. Über Jahrhunderte hinweg, mit staatlichem Apparat und ohne Rücksicht, lassen sich Bestände tatsächlich vernichten — der Kolkrabe belegt das. Was nicht funktioniert, ist der punktuelle, saisonale Eingriff in eine intakte Population; da greifen Zuwanderung und erhöhter Bruterfolg innerhalb kurzer Zeit. Wer heute Bejagung als Bestandsregulierung vorschlägt, schlägt entweder etwas Wirkungsloses vor oder etwas, das nur in der historischen Dimension gewirkt hat. Warum, steht im Faktencheck zur Überpopulation.

Quellen

  1. Wikipedia: Kolkrabe — Bestandstiefpunkt um 1940 und Wiederbesiedlung ab etwa 1960.
  2. Wildvogelhilfe.org: Saatkrähen — Bestandssituation und Verfolgung, Beinahe-Ausrottung in NRW in den 1970er Jahren.
  3. Ratcliffe, D. (1997): The Raven. A Natural History in Britain and Ireland. T. & A. D. Poyser, London.
  4. EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG, heute Richtlinie 2009/147/EG.

Stand: 25. Juli 2026 · zurück zu Mensch & Rabe