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Protest der Deutschen Zoologischen Gesellschaft |
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| Institut für Zoologie | Poppelsdorfer Schloß |
| der Universität Bonn | D-53115 Bonn |
| Prof. Dr. Horst Bleckmann | Fax: 0228/73 5458 |
| Tierschutzbeauftragter der | Tel.: 0228/73 5453 |
| Deutschen Zoologischen Gesellschaft | |
| An den Bundesminister für | |
| Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | |
| Jürgen Trittin | |
| Dienststelle Berlin | Bonn, den 23.03.2001 |
| 11055 Berlin | |
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Sehr geehrter Herr Trittin, wie Sie sicherlich wissen, wurden sowohl die Rabenkrähen als auch die Elstern vor kurzem in verschiedenen Bundesländern, darunter in Rheinland-Pfalz und leider in wenigen Tagen wohl auch in Niedersachsen, in die Landesjagdgesetze aufgenommen mit dem Ergebnis, daß beide Vogelarten z.B. seit dem 13.1.1999 (Rheinland-Pfalz) außerhalb der Schonzeit ohne jeden Antrag und ohne jede Kontrolle landesweit abgeschossen werden dürfen. Zu meiner Bestürzung macht ein bestimmter Teil der Jägerschaft von dieser Möglichkeit leider regen Gebrauch. Davon zeugen zehntausende von Individuen, die in den letzten Monaten abgeschossen wurden. Nach einem mir vorliegenden Gutachten von Prof. Dr. J. Martens (Universität Mainz) sowie PD Dr. H.-W. Helb (Universität Kaiserslautern) ist eindeutig belegt, daß weder Rabenkrähen noch Elstern das Niederwild, die Singvögel oder die Landwirtschaft schädigen. Diesen Sachverhalt bestätigte auch der Bericht des Bundesamtes für Naturschutz (Mäck und Jürgens 1999): Es liegt demnach wissenschaftlich absolut kein vernünftiger Grund für das Töten von Elstern und Rabenkrähen vor. Umso erschreckender und deprimierender ist es, daß - sogar noch vom Gesetzgeber legitimiert - gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen wird. Es ist absolut unerträglich und auch völlig unverständlich, mit welch unterschiedlichen Maßstäben z.B. die Interessen der Jagd und der Wissenschaft von der Politik behandelt werden. Während jedem Wissenschaftler aus guten und nachvollziehbaren Gründen strenge Auflagen zur Durchführung von Tierexperimenten sowie zur Tötung von Wirbeltieren gemacht werden, kann vom Jagdgesetz legitimiert jeder Revierinhaber nach Lust und Laune unsere nachweislich sehr intelligenten Elstern und Rabenkrähen abschießen. Im Namen der ca. 2000 Mitglieder der Deutschen Zoologischen Gesellschaft protestiere ich schärfstens gegen die Freigabe der Jagd auf Elstern und Rabenkrähen. Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, daß dieser Mißstand möglichst bald abgestellt wird. Da Sie ein Mitglied der Grünen Partei sind, hoffe ich davon ausgehen zu können, daß Ihnen dies ohnehin ein Anliegen ist. In der ersten Juniwoche dieses Jahres tagt die Deutsche Zoologische Gesellschaft. Ich wäre froh, wenn ich den dort versammelten Wissenschaftlern Ihre Antwort mitteilen könnte. Mit freundlichem Gruß (Prof. Dr. H. Bleckmann)
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