Das Beute-Spektrum von Elster und Rabenkrähe:

Wissenschaftliche Analyse statt emotionale Fantasie –eine brisante Fallstudie

Die EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 hat alle Rabenvögel unter Schutz gestellt. Eine  Änderung von 1994 erlaubt es den EU-Mitgliedsländern, Ausnahmen zu erlassen. Die Bundesrepublik hat davon bis heute keinen Gebrauch gemacht, so daß die von inzwischen sieben Bundesländern durch geänderte Landesjagdgesetze erlassenen Abschußfreigaben einen Rechtsbruch darstellen.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz hat zur Klärung einer möglichen Schadensfrage bei Elster und Rabenkrähe an die Landesuniversitäten in Mainz und in Kaiserslautern einen umfangreichen zweijährigen Forschungsauftrag (1996-1998) vergeben. Das u.a. Nahrungsanalysen und telemetrische Ganztagsbeobachtungen umfassende Gutachten verneint eindeutig einen Schaden beider Arten für Singvögel, Niederwild und Landwirtschaft. Trotzdem gab Rheinland-Pfalz Elster und Rabenkrähe zum Abschuß frei, zur bedauerlichen Genugtuung eines historisch und emotional belasteten und ökologisch-biologisch uneinsichtigen, politisch einflußreichen Teils der Jägerschaft. So wurden Elster und Rabenkrähe zur "politischen Wegwerfware" degradiert, ein trauriges Beispiel für vorsätzliche sachliche Fehlentscheidungen und egoistischen Lobbyismus.

(Abstract eines eingeladenen Vortrags im Rahmen desWORKSHOPS Artenschutz und Artenmanagement:"Räuber-Beute-Beziehungen und Artenschutz",

Leitung: Prof. Dr. E. Curio, Universität Bochum,bei der 132. Jahresversammlung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft vom 22. – 27.09.1999 in Bayreuth)

aus: J. Ornithol. 141, 2000, Heft 2, Helb, Hans-Wolfgang, Kaiserslautern

 

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