| Empfehlungen zum künftigen Umgang mit den drei Rabenvogelarten Aaskrähe, Elster und Eichelhäher | ![]() |
| Politische Entscheidungen über
ein Bestandsmanagement bei Rabenvögeln müssen wissenschaftliche
Erkenntnisse berücksichtigen. Maßnahmen müssen lokal begrenzt und
zeitlich befristet sein und in ihrer Wirkung überprüft werden
(Effizienzkontrolle).
Es besteht kein sachlicher Grund, die Rabenvögel aus dem Schutz des Naturschutzrechts zu entlassen oder pauschale Regelungen für ihre Entnahme aus der Natur zu treffen. Mittelfristig sollte angestrebt werden, sie auch von Anhang II der EG-Vogelschutzrichtlinie zu streichen. Eine flächendeckende Jagd auf Rabenvögel ist naturschutzfachlich nicht sinnvoll und dient nicht der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie ist daher umgehend einzustellen. Begründeten Anträgen auf Tötung von Rabenvögeln - zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden, - zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder - für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung kann im Rahmen naturschutzrechtlicher Vorschriften stattgegeben werden. Dies setzt u.a. voraus, daß die Schäden (nachprüfbar) nachgewiesen werden, ein zumutbares Maß überschreiten, keine Alternativen (z.B. Vergrämung oder geänderte Bewirtschaftungspraxis) bestehen, die Bestände der betroffenen Populationen nicht nachteilig beeinflußt werden und wissenschaftlich abgesichert zielorientierte Erfolgsaussichten bestehen. Eine lokal und zeitlich begrenzte Tötung von Rabenvögeln kann unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Ist die Erhaltung einer bedrohten Art das Ziel der Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung), müssen die naturschutzfachlichen Kriterien erarbeitet werden, nach denen die Zweckmäßigkeit der Reduktion der einen Art zum Nutzen der anderen bewertet werden kann. Bestandsermittlungen von Rabenvögeln sind mit standardisierten Methoden durchzuführen. Populationsökologische Arbeiten sind wissenschaftlich abzusichern, bevor allgemeingültige Schlüsse daraus gezogen werden können. Um Rabenvögel gegenüber ungerechtfertigte Vorurteile abzubauen, ist seitens des Naturschutzes verstärkte Aufklärungsarbeit v.a. bei Gartenbesitzern, Landwirten und Jägern zu leisten. |
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