Wissenschaftliche Begleituntersuchung an Elster (Pica pica) und Rabenkrähe (Corvus c. corone) in Rheinland-Pfalz

"Rabenvögel-Gutachten"

Vorgeschichte:

Im Herbst 1994, als sich in Rheinland-Pfalz die Absicht des Ministeriums für Umwelt und Forsten abzeichnete, die zu den Rabenvögeln (Familie Corvidae) gehörenden beiden Singvogel-Arten Elster (Pica pica) und Rabenkrähe (Corvus c. corone) aus dem Naturschutzgesetz mit seinem ganzjährigen Schutz in das Jagdgesetz mit seiner Festlegung von Abschußzeiten und Schonzeiten zu überführen, bot ich der Umweltministerin, Frau Klaudia Martini, meine fachliche Unterstützung an, vorher durch wissenschaftliche Untersuchungen die Notwendigkeit bzw. Berechtigung eines solchen Schrittes von erheblicher Bedeutung und Tragweite, ja tierschutzrechtlich gravierender Verantwortung zu prüfen.

Diesem Angebot wurde leider nicht in der wissenschaftlich sinnvollen und üblichen Weise entsprochen, nämlich vor einer möglichen Änderungs-Entscheidung eine Untersuchung dazu durchzuführen. Statt dessen wurde in einer "Landesverordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte wildlebende Vögel" vom 31.10.1995 für die zwei Regulierungszeiträume (verharmlosendes und ökologisch anmaßendes Wort für Abschußzeiten) vom 01.11.1995 bis 28.02.1996 und vom 01.09.1996 bis 28.02.1997 das Nachstellen und Töten bei Elstern und Rabenkrähen für Artenjagdberechtigte erlaubt. Die in dieser Zeit in ganz Rheinland-Pfalz erlegten Individuen waren den Unteren Landespflegebehörden jeweils anzuzeigen, was meist sehr schleppend oder überhaupt erst nach wiederholten Mahnungen erfolgte. Außerdem konnte die Ablieferung der erlegten Tiere zu Forschungszwecken verlangt werden. Im Winter 1995/96 betrug die Anzahl der angezeigten Abschüsse 9990 Elstern und 7667 Rabenkrähen, im Winter 1996/97 waren es 11521 Elstern und 9386 Rabenkrähen.

In der Landesverordnung war immerhin zugleich festgeschrieben worden, daß zeitgleich mit den bereits zugelassenen Abschüssen wissenschaftliche Begleituntersuchungen an beiden Vogelarten zu erfolgen hätten. Der entsprechende Forschungsauftrag erging dann kooperativ an zwei Fachleute der Landesuniversitäten in Mainz und in Kaiserslautern für den Untersuchungszeitraum von Herbst 1996 bis Frühjahr 1998.

Die Kernfragen des auftraggebenden Ministeriums in Bezug auf Elster und Rabenkrähe waren dabei:

  • Gibt es Schäden in der Landwirtschaft?
  • Gibt es Schäden an Singvogel-Populationen?
  • Gibt es Schäden am Niederwild?

Dazu waren u.a. intensive Freilandarbeiten durchzuführen, zugleich aber auch Nahrungsanalysen aus Mägen von erlegten Tieren für den Winterzeitraum und aus Futterproben für die Jungvögel im Nest während der Brutsaison im Frühsommer. Außerdem wurden auf Kontrollflächen bei Kaiserslautern unter Einsatz von Telemetriesendern die Raumnutzung, die Zeitnutzung und die Nahrungswahl bei freilebenden Paaren (in der Brutzeit) bzw. bei Schwärmen (in der Winterzeit) der Rabenkrähen untersucht.

In kurzen zeitlichen Abständen wurde das Ministerium durch Zwischenberichte über den jeweiligen Stand der Arbeiten und die Ergebnisse unterrichtet. Im Frühjahr und im Sommer 1998 erfolgte dann die Abgabe des Endberichtes, der aus drei Bänden von zusammen etwa 700 Seiten besteht.

Zusammenfassung der Ergebnisse:

  1. Bestände von Elster und Rabenkrähe in Rheinland-Pfalz
  1. Winterbestandserhebungen

    Im Winterhalbjahr 1996/97 wurden in 16 rheinland-pfälzischen Probeflächen die Bestände von Elster und Rabenkrähe erhoben. Die untersuchte Fläche beläuft sich auf ca. 208 km², Die durchschnittliche Abundanz aller Flächen betrug 1,4 (Elster) bzw. 3,2 (Rabenkrähe) Individuen pro km². Aufgrund dieser Daten lassen sich für Rheinland-Pfalz für das Winterhalbjahr 1996/97 Bestände von ca. 27.000 Elstern und 60.000 Rabenkrähen errechnen. Die angegebenen Werte sind mit Vorsicht zu behandeln. Das Auftreten der Rabenkrähe im Winter in Schwärmen führt zu starken räumlichen Konzentrationen, insbesondere an Orten reichhaltigen Nahrungsangebotes (z.B. Mülldeponien).

    Elstern erreichen ihre höchsten Dichten in offenen, aber strukturreichen Gebieten, Rabenkrähen in den waldreicheren Mittelgebirgen. In den Höhenlagen der Mittelgebirge ist die Elster nur in geringen Dichten vertreten. Ausgeräumte und intensiv genutzte Agrarlandschaften sind sowohl von der Elster als auch von der Rabenkrähe nur dünn besiedelt. Beide Arten wurden am häufigsten im Offenland angetroffen. Elstern wurden wesentlich häufiger als Rabenkrähen im Halboffenland (hier insbesondere Obstanbauflächen), an Ortsrändern und in Siedlungen beobachtet. Zur Nahrungsaufnahme nutzen Rabenkrähen Ackerflächen und Grünland, wobei Äcker etwas häufiger genutzt werden. Elstern dagegen suchen in grünlandbestimmten Biotoptypen, besonders Dauerweiden, nach Nahrung. Ackerflächen spielen für diese Art nur eine unwesentliche Rolle.

  2. Brutbestandserhebungen

Die durchschnittliche Siedlungsdichte von Rabenkrähe und Elster in den zuvor genannten 16 Probeflächen beträgt zur Brutzeit (1997) jeweils 0,7 Reviere/km². Die Werte schwanken zwischen 0,1 und 1,3 (Rabenkrähe) bzw. 0,2 und 2,2 (Elster) Revieren/km². Bei der Rabenkrähe muß zur Anzahl der Brutvögel noch einmal die Hälfte an Nichtbrütern hinzugezählt werden. Die durchschnittliche Individuendichte (einschließlich Nichtbrüter) beträgt 2,1 (Rabenkrähe) und 1,4 (Elster) Individuen/km². Aus diesen Zahlen läßt sich für die Brutsaison 1997 auf einen Bestand von 42.000 bis 48.000 Rabenkrähen und ca. 28.000 Elstern in Rheinland-Pfalz hochrechnen. Die angegebenen Werte sind wiederum mit Vorsicht zu behandeln. Die ermittelten Siedlungsdichten und Bestandswerte stimmen gut mit vergleichbaren Literaturwerten überein. Die gegenüber den Brutbeständen höheren Winterzahlen bei der Rabenkrähe werden mit winterlichem Zuzug erklärt. Im Winterhalbjahr ist in Rheinland-Pfalz etwa mit 30-50 % Zugvögeln zu rechnen. Bei der Elster hingegen stimmen die Bestandsschätzungen für Winter und Sommer sehr gut überein, was die ausgesprochene Ortstreue der Art nachdrücklich unterstreicht.

Von 40 Rabenkrähen-Bruten mit exakten Angaben verliefen 57,5 % erfolgreich. Pro begonnener Brut flogen 1,4 und pro erfolgreicher Brut 2,5 Jungvögel aus. Bei der Elster wurde nur bei 34,2 % von 35 Bruten Bruterfolg festgestellt. Pro begonnener Brut flogen 1,1 und pro erfolgreicher Brut 3,3 Jungvögel aus. Rabenkrähen bauten ihre Nester am häufigsten auf Eichen, Pappeln und Weiden, Elstern auf Birken, Zwetschgen und Kirschen. Die Rabenkrähe scheint Bäume mit starken Astgabeln zu bevorzugen, die Elster vor allem Birken und dornenbewehrte Bäume und Sträucher. Die durchschnittliche Nesthöhe betrug bei der Rabenkrähe 11,2 m, bei der Elster 9,1 m. Die Nester der Rabenkrähe befanden sich meist an Waldrändern sowie in Baumreihen und -gruppen. Die Elster meidet dagegen Waldränder weitgehend und nutzt in stärkerem Maße auch Feldgehölze, Gebüsche und Hecken. Die unmittelbare Nestumgebung wird bei beiden Arten häufig von landwirtschaftlichen Nutzflächen dominiert, bei der Elster spielen zusätzlich Siedlungen eine große Rolle. 34,6 % der Elsternbruten fanden im Siedlungsbereich statt. Die durchschnittliche Entfernung zur nächsten Siedlung beträgt 373 m (Elsternnester) und 409 m (Rabenkrähennester).

  1. Bestandsentwicklung von Elster und Rabenkrähe in Rheinland-Pfalz
  1. Winterbestandsentwicklung

    Mehrjährige Winterzählungen in 13 Gebieten zeigen bei starken flächenspezifischen Unterschieden für die Rabenkrähe 9 positive und 4 negative und für die Elster 12 positive und einen negativen Bestandstrends. Signifikante Bestandsveränderungen ergaben sich bei der Rabenkrähe in 5 Fällen (4 Zunahmen, eine Abnahme) und bei der Elster in 6 Fällen (6 Zunahmen). Es wird aufgrund dieser Daten ein starker Anstieg der Winterzahlen der Elster sowie ein schwacher Anstieg der Winterzahlen der Rabenkrähe seit dem Winter 1983/84 vermutet. Bei der Elster dürften Veränderungen der Winterbestände mit solchen der heimischen Population übereinstimmen, bei der Rabenkrähe bedingt durch Zug- und Strichverhalten nicht zwangsläufig.

  2. Brutbestandsentwicklung

Zur Brutbestandsentwicklung von Elster und Rabenkrähe liegen Daten aus 10 Untersuchungsgebieten vor. Der Vergleich aktuell (1997) erhobener Daten mit den Ergebnissen aus zurückliegenden Kartierungen zeigt, daß die Rabenkrähe in 7 Gebieten in etwa konstante Bestände, in einem Zunahmen und in zwei Gebieten Abnahmen aufweist. Die Ergebnisse lassen bei scheinbar eher abnehmender Tendenz im wesentlichen auf konstante Rabenkrähen-Bestände schließen. Bei der Elster wurden in 4 Gebieten mehr oder weniger konstante Bestände sowie in jeweils 3 Fällen Zu- bzw. Abnahmen festgestellt. Bei deutlichen regionalen bzw. lokalen Unterschieden scheint auch hier aktuell eher eine abnehmende Tendenz zu überwiegen. Bei der Rabenkrähe hat die Bejagung offenbar weder aktuell noch in der Vergangenheit einen überregional spürbaren Einfluß auf die Bestände ausgeübt. Dagegen lassen sowohl die langfristigen Bestandsentwicklung der Elster als auch die aktuellen Veränderungen einen Zusammenhang mit jagdlichen Einflüssen vermuten. Vorübergehende Zunahmen der Elster wurden, bedingt durch die Bejagung in den beiden Winterhalbjahren 1995/96 und 1996/97, offenbar wieder rückgängig gemacht. Befürchtungen eines generellen und übermäßig starken Anwachsens der Bestände von Elster und Rabenkrähe bestätigten sich nicht.

  1. Horstnutzung

Als Grundlage für die Analyse der Horst- und Nestnutzung wurden im Rahmen der Wintererfassungen insgesamt 223 Elstern-, 171 Rabenkrähen-Nester und 193 nicht differenzierte Rabenvogel-Nester kartiert. Die Nutzungsrate als Quotient aus besetzten Nestern zu im Winter kartierten Nestern beträgt für die Elster 30,9 %, für die Rabenkrähe 53,2 % und für die nicht differenzierten Rabenvogel-Nester 20,2 %. Reine Horstzählungen sind zur Abschätzung der Größe von Rabenvogel-Populationen ungeeignet. Sekundärnutzungen konnten 15mal (2,6 %) festgestellt werden. Nutzende Arten waren Mäusebussard, Turmfalke, Waldohreule, Eichelhäher und Rabenkrähe.

4. Raumnutzung, Zeitnutzung und Nahrungswahl bei Rabenkrähen im Großraum Kaiserslautern

In zwei Untersuchungsperioden im Mai und Juni 1997 sowie November 1997 bis Januar 1998 wurden im Großraum Kaiserslautern radiotelemetrisch gestützte Intensivuntersuchungen an Einzelpaaren und an Schwärmen der Rabenkrähe durchgeführt. Die im Frühsommer 1997 beobachteten Brutpaare widmeten sich während der meisten Zeit der Nahrungssuche oder sie ruhten. Als wichtigste Nahrungsbiotope stellten sich Dauerweiden und Mähwiesen heraus, wo Boden-Arthropoden aufgenommen wurden. Ackerflächen wurden dagegen nur selten aufgesucht. Ruhepausen verbrachten die Rabenkrähen in der Regel in Gehölzen. Die meisten der Fundorte befanden sich im Offenland, gefolgt von Waldrändern und Halboffenland. Die ermittelten Home-Ranges betrugen im Durchschnitt 21,5 bis 36,9 ha. Die maximale Ausdehnung aufgrund aller Beobachtungen betrug in einem Gebiet 116 ha.

Die Beobachtungen an winterlichen Schwärmen zeigten, daß die Tiere bezüglich der aufgesuchten Nahrungsflächen insgesamt relativ ortstreu waren, wenn auch einzelne Individuen in verschiedenen, 10 km weit entfernten Gebieten angetroffen wurden. Die Übernachtung erfolgte an gemeinsamen Schlafplätzen im Südwesten von Kaiserslautern. Von den Schlafplätzen brachen die Vögel morgens zu ihren Nahrungsgebieten auf. Tagsüber wurde die meiste Zeit mit Nahrungssuche verbracht, welche meist auf Dauerweiden oder Äckern stattfand. Besonders häufig hielten sich die Rabenkrähen im Bereich einer Mülldeponie (Kapiteltal) und am östlichen Ortsrand von Rodenbach bei Kaiserslautern auf.

  1. Nahrungsspektrum von Elster und Rabenkrähe

    Wichtigste Nahrungskomponenten im Winter waren für Elstern Insekten, Pflanzenfasern, Getreide, Wildkrautsamen und Schnecken, für Rabenkrähen Pflanzenfasern, Insekten, Getreide und Regenwürmer. Das Getreide stammt vermutlich von Ernterückständen bzw. Wildfütterungen. Wirbeltier-Reste wurden jeweils in ca. 30 % der Mägen nachgewiesen. Sie gehen vor allem auf Kleinsäuger und vermutlich Aas zurück. Eine Schädigung von Niederwild kann aufgrund der Erlegungszeitpunkte (Februar 1997) ausgeschlossen werden.

    Mit der Halsringmethode konnten 335 Nahrungsproben von Elstern und 130 von Rabenkrähen gewonnen werden. Bei beiden Arten wurde das Nahrungsspektrum mit 90,9 % (Elster) bzw. 83,4 % (Rabenkrähe) der Beuteobjekte eindeutig von (epigäischen) Arthropoden dominiert. Demgegenüber sind die übrigen Nahrungsbestandteile von ihrer Anzahl her fast bedeutungslos. Bei der Elster erreichen nur noch Oligochaeten (Regenwürmer; 2,8 %), Kirschen (2,1 %) und Getreidekörner (1,4 %), bei der Rabenkrähe Regenwürmer (7,6 %), Getreidekörner (5,2 %) und Wildkrautsamen (1,7 %) erwähnenswerte Anzahlen. Innerhalb der Arthropoden dominieren die Insekten mit 85,3 % (Elster) bzw. 78,4 % (Rabenkrähe), wobei den Käfern mit alleine 67,2 % (Elster) bzw. 45,2 % (Rabenkrähe) eine herausragende Bedeutung zukommt (vgl. auch Übersichtskasten).

    Nahrungsspektrum von Elster und Rabenkrähe während der Brutzeit

    Elster Rabenkrähe

    Die Hauptnahrung besteht aus:

    Oberirdisch lebenden Gliederfüßlern, 90,9 % 83,4 %

    davon Insekten, 85,3 % 78,4 %

    davon Käfer 67,2 % 45,2 %

    Regenwürmer 2,8 % 7,6 %

    Kirschen 2,1 % -

    Getreidekörner 1,4 % 5,2 %

    Wildkrautsamen - 1,7 %

    Vogeleier und Jungvögel 0,2 % 0,1 %

    Wirbeltiere, v.a. Wühlmäuse u. Eidechsen 0,6 % 0,5 %

    Reste von Niederwild konnten nicht

    nachgewiesen werden

    Wirbeltiere wurden mit maximal 29 (Elster; 0,6 %) bzw. 11 Individuen (Rabenkrähe; 0,5 %) nur in geringen Anzahlen nachgewiesen. Dabei handelte es sich überwiegend um Wühlmäuse (sowie andere Kleinsäuger) und Eidechsen. Der Anteil an Vögeln (bzw. Eiern und Nestlingen) war mit maximal 12 von 4900 (0,2 %; Elster) bzw. 2 von 2266 (0,1 %; Rabenkrähe) Beuteobjekten gering. Festgestellt wurden 8 Eidotter, zweimal Eischalenreste und 4 Nestlinge. Die Vogelnachweise fanden sich in 3,9 % (Elster) bzw. 1,5 % (Rabenkrähe) der Proben und nahmen einen Gewichtsanteil von 2,8 % (Elster) bzw. 1,6 % (Rabenkrähe) ein. Reste von Niederwild konnten nicht nachgewiesen werden.

  2. Bestandsentwicklung ausgewählter Indikator-Arten

     

    Im Rahmen des Teilprojekts "Bestandsentwicklung von Indikatorarten" konnten vier umfangreiche Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz ausgewertet werden (Rebhuhn-Untersuchungsprogramm Rheinland-Pfalz 1993-1995, Populationsstudie am Schwarzkehlchen im Naheraum 1974-1996, Populationsstudie an Brutvögeln des Offenlandes in der Bodenheimer Aue seit den 1960er Jahren, Populationsstudie an der Grauammer in Rheinland-Pfalz 1993/1997). Die Ergebnisse zeigen, daß nahezu alle betrachteten Offenland-Arten in ihrem Bestand langfristige Abnahmen aufweisen. Die Bestandsrückgänge sind bei den meisten Arten bereits seit den 1960er Jahren nachweisbar. Hierfür kann die in Rheinland-Pfalz erst ab 1991 unterlassene Bejagung von Rabenvögeln nicht verantwortlich sein. Konkret nachgewiesene Fälle von Nestprädation durch Elster und Rabenkrähe liegen nur in Einzelfällen vor. Es wurde gezeigt, daß der Einfluß anderer Prädatoren wie Mäuse und Schnecken in der Regel unterschätzt wird. Es ergeben sich keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen von Elster und Rabenkrähe auf die Bestände anderer Vogelarten. Die Bestandsrückgänge lassen sich in der Regel auf Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung zurückführen.

  3. Schadwirkung von Elster und Rabenkrähe

 

a) Schäden nach eigenen Untersuchungen

 

Im Rahmen der eigenen Untersuchungen konnte nur ein einziger nennenswerter Schadensfall (durch Rabenkrähe) festgestellt werden. Eine Silofolie wurde an zahlreichen Stellen beschädigt, wodurch ca. 10 % der Mais-Silage verdarben. Alle weiteren Schäden mußten als unbedeutend eingestuft werden.

b) Schadensmeldungen aus Angaben Dritter

Insgesamt gingen in den zwei Untersuchungsjahren und trotz ausdrücklicher Aufrufe nur 31 Zuschriften mit Stellungnahmen bzw. Mitteilungen zur "Rabenvogel-Problematik" ein. Diese sind für eine weitergehende wissenschaftliche Analyse überwiegend nicht zu gebrauchen, zeigen aber die Subjektivität der Wahrnehmung je nach persönlichem Standpunkt. Darüber hinaus wurden auch drei umfangreichere Studien zur Verfügung gestellt. Zwei davon zeigen, daß kein Zusammenhang zwischen Elstern-Häufigkeit und Anzahl von Singvogelarten bestand bzw. daß eine hohe Elsterndichte keinen Einfluß auf den Arten- und Individuenreichtum hatte. In einer weiteren Untersuchung wurde die Prädation der Elster bei einer Mehlschwalben-Kolonie analysiert. Die zunächst hohen Verluste wurden teilweise durch Zweitbruten kompensiert. Eine überregionale Gefährdung der Mehlschwalbe liegt nicht vor. Während der gesamten Untersuchungsperiode wurde kein einziger Schadensfall zeitnah zur Überprüfung und Dokumentation gemeldet!

  1. Schadensmeldungen der Bezirksregierungen

 

Die Anzahl der bei den Bezirksregierungen in Neustadt/Weinstraße, Koblenz und Trier eingegangenen Schadensmeldungen ist gering (1996 landesweit 14, 1997 landesweit 48). Schadensschwerpunkte sind in den Bereichen Silofolien, Getreidesaaten, Mais- und Obstanbau zu erkennen. Tatsächlich quantifizierbare Schäden wurden dabei nur in Einzelfällen bekannt. Die vorliegenden Daten geben insgesamt keinen Anhaltspunkt auf eine erhebliche Schädigung der Landwirtschaft durch Rabenvögel.

  1. Zusammenfassende Bewertung der Schadwirkung von Elster und Rabenkrähe

 

Weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben konnten erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern sind ein Produkt der Sensationspresse. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle. Die Feststellung, daß keine erheblichen Schäden nachweisbar sind, schließt Schäden im Einzelfall ausdrücklich nicht aus. Im rechtlichen Sinne liegt ein erheblicher Schaden nur dann vor, wenn gemeinwirtschaftliche Schäden vorliegen, die einen ganzen Wirtschaftszweig betreffen. Einzelbetriebliche Einkommenseinbußen, die sehr wohl in Zusammenhang mit Rabenkrähen vorkommen können, sind hiermit nicht gemeint. Daher ist die konkrete Hilfe für betroffene Landwirte im Einzelfall unabhängig von der Frage einer allgemeinen Bejagung zu betrachten. Das Problem der Einzelschäden besteht im wesentlichen darin, geeignete Methoden zu finden, Rabenvogelschwärme vorübergehend von gefährdeten Kulturen fernzuhalten. Hierzu ist ein durch Rechtsverordnung geregelter winterlicher Regulierungszeitraum ungeeignet.

Zwischen Naturschutz und Jagd besteht in der Frage der Bejagung freilebender Säugetier- und Vogelarten ein Interessenkonflikt. Während der Naturschutz grundsätzlich daran interessiert ist, natürliche Regulationsvorgänge auch in der Kulturlandschaft soweit wie möglich sich selbst zu überlassen, ist die Jagd darum bemüht, bestimmte jagdlich interessante Arten im Bestand zu fördern. Zusammenhänge zwischen erfolgreicher Verfolgung von Beutegreifern und der Möglichkeit zu hohen Jagdstrecken wurden durch umfangreiche Studien belegt. Diese Tatsache rechtfertigt jedoch nicht die Bejagung geschützter Arten im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten. Zum Schutz der Tierwelt sind Eingriffe in den Bestand der Rabenvögel nur zulässig, soweit das als bestandsstützende Maßnahme zugunsten einer gefährdeten Tierart unabweisbar notwendig ist. Enttäuschte hegerische Erwartungen sind ökologisch und rechtlich kein ausreichender Grund für Eingriffe in Bestände geschützter Arten.

Belegte bestandsgefährdende Beeinträchtigungen von irgendwelchen Populationen durch Rabenvögel fehlen allerdings trotz z.T. hoher Prädationsraten, insbesondere war die Zunahme von Elstern noch nie mit einer Abnahme anderer Singvögel korreliert. Entsprechende Nachweise bleiben auch die sogenannten Räuber-Ausschluß-Experimente schuldig. Unter natürlichen Bedingungen ist eine überregionale Bestandsgefährdung durch Beutegreifer weitestgehend auszuschließen. Der überragende Einfluß der Habitatqualität auf die Bestände dürfte sowohl bei Befürwortern als auch Gegnern einer Bejagung völlig unstrittig sein. Dementsprechend sind Bestandsrückgänge bestimmter Arten in Mitteleuropa ursächlich auf Landschaftsveränderungen, nicht auf Prädation zurückzuführen. Dies ist jedoch kein Beweis dafür, daß Krähenvögel nicht als zusätzliche Dezimierungsfaktoren in Frage kommen können. Das Verschwinden von isolierten Einzelpopulationen oder solchen in suboptimalen Habitaten könnte durchaus auf den Einfluß von Prädatoren zurückführbar sein, auch wenn entsprechende Belege bislang fehlen. In diesem Zusammenhang kann die Verminderung des Feinddrucks auf Restpopulationen einer Art vorübergehend und lokal durchaus eine Rolle spielen. Langfristig überlebensfähige Populationen bedrohter Arten sind aber nur dann zu erwarten, wenn sie auch einen gewissen Feinddruck aushalten können. Ein wirksamer Schutz gefährdeter Arten kann langfristig nicht durch permanente Eingriffe, sondern nur durch den großflächigen Erhalt ihrer Lebensräume erzielt werden.

Nachgeschichte:

 

Trotz dieser mit modernsten Methoden gewonnenen Erkenntnisse aus den zweijährigen, sehr umfangreichen und auch sehr aufwendigen Untersuchungen, die sich im übrigen mit Resultaten aus anderen wissenschaftlichen Studien decken und die die eingangs gestellten Hauptfragen nach einer Schädigung eindrucksvoll und deutlich verneinen, geschah im Sommer 1998 etwas ganz Unerwartetes, Paradoxes, ja Unglaubliches.

Ohne die Ergebnisse des Endberichts des "Rabenvögel-Gutachtens" überhaupt abzuwarten, wurde wenige Tage vorher vom Ministerium für Umwelt und Forsten bereits der Entwurf einer Verordnung zur Überführung von Elster und Rabenkrähe in das Jagdgesetz veröffentlicht! Und dies geschah - von der Forst-Abteilung betrieben - ohne die vorherige, eigentlich selbstverständliche, ja verpflichtende Hinzuziehung einer Fachbehörde wie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Frankfurt/Main! Der hier schon aufkommende Verdacht, daß eine Jagd auf Elster und Rabenkrähe unter Beseiteschieben, ja Mißachtung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse und Beratung eine rein politisch gewollte und beschlossene Sache sei, erhärtete sich über die folgenden Monate immer mehr und wurde schließlich am 12.01.1999 zur traurigen, fachlich im höchsten Maße empörenden Gewißheit:

Durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz wurden Elster und Rabenkrähe mit Wirkung vom darauffolgenden Tag, dem 13.01.1999, zu jagdbaren Tieren erklärt, mit einer Jagdausübung vom 1. August bis 15. März! Diese Landesverordnung hatte die Ministerin für Umwelt und Forsten, Klaudia Martini, bereits am 17.12.1998 unterzeichnet, keine zwei Wochen, nachdem sie am 04.12.1998 im Ministerium in Mainz den Tierschutzpreis 1998 des Landes Rheinland-Pfalz an drei Preisträger vergeben und bei der Preisverleihung erklärt hatte, daß ´Tiere Mitgeschöpfe des Menschen und keine Kauf- und Wegwerfware seien´. Nun aber sind Elstern und Rabenkrähen von derselben Ministerin zur politischen Wegwerfware mißbraucht, verurteilt worden!

Die Stellungnahmen der anerkannten Landespflegeverbände, darunter auch der POLLICHIA, waren mit Ausnahme des Landesjagdverbandes (!) einhellig und mit überzeugenden, deutlichen Argumenten gegen die Verabschiedung einer solchen Landesverordnung gewesen. Auch die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft hatte die Ministerin aufgefordert, den geplanten Erlaß zurückzunehmen und die eigentlichen Ursachen von Populationsverschiebungen oder -verdichtungen, nämlich die durch den Menschen veränderten Landschaften, großflächig und ökologisch sachgerecht für Mensch, Tier und Pflanze zu entwickeln und zu gestalten. Die gleichsinnigen und ebenfalls eindeutigen Beratungen durch die Staatliche Vogelschutzwarte, den Beirat für Landespflege beim Ministerium für Umwelt und Forsten und den Tierschutzbeirat des Landes schlug Frau Martini alle in den Wind. Parallel wurden die Ergebnisse des "Rabenvögel-Gutachtens" vom Ministerium nicht nur nicht beachtet, sondern es wurden den Gutachtern, etwa auf dem Weg über die Presse, falsche und damit unwahre Aussagen in die Schuhe geschoben. Der Zweck heiligt die Mittel? Ein übles Spiel! Die erlassene Landesverordnung ist damit nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das für die Tötung eines Wirbeltieres einen vernünftigen Grund fordert, sondern ihre Verabschiedung stellt auch eine Brüskierung und Verunglimpfung der wissenschaftlichen Kompetenz der Universitäten des Landes dar, natürlich auch der Auftragnehmer des "Rabenvögel-Gutachtens" persönlich und nicht zuletzt der vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz, die vielfach gebraucht und derzeit von Politikern sehr hoffiert werden, gleichzeitig aber mit einer solchen, fachlich unqualifizierten Entscheidung aus einem Landesministerium, noch dazu vom ganzen Regierungskabinett gebilligt, für dumm verkauft werden. Solche "Siege der Politik" und der Unvernunft untergraben die Motivation zu einer dringend notwendigen positiven Mitwirkung an und Einsicht für die Aufgaben und Entscheidungen einer Landesregierung. Das zarte, stets auf der Basis von Ehrlichkeit pflegebedürftige Pflänzchen des Vertrauens wird hier brutal zertreten und ungeniert einem (hoffentlich falsch) kalkulierten möglichen Tagessieg der Politik und des Lobbyismus geopfert.

Privatdozent Dr. Hans-Wolfgang Helb Universität Kaiserslautern

AG Biologie & Ökologie im FB A/RU/BI

Postfach 3049, D-67653 Kaiserslautern

(u.a. Generalsekretär der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft,

Vorsitzender des Beirats für Landespflege bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz,

Vorsitzender des Beirats der Landeszentrale für Umweltaufklärung,

Umweltbeauftragter des Kirchenbezirks Kaiserslautern der Evangelischen Kirche der Pfalz)

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