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Rabenvögel sind durch die Schonzeiten-Regelung im Jagdgesetz ausreichend geschützt und die Bestandsentwicklung läßt eine Bejagung zu |
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Trotz eines derzeit insgesamt guten Bestandes der drei Rabenvogelarten, bestehen bei allen Aussterberisiken auf der lokalen und regionalen Ebene, denen durch pauschale Bejagungsregelungen nicht begegnet werden kann. Rabenvögel wurden auch früher jahrzehntelang bejagt, was ihrer Populationsentwicklung nicht geschadet hat Wir können nur annehmen, daß die früher ausgeübte Jagd den Populationen nicht geschadet hat, weil die Tierarten bis heute überlebt haben. Wir wissen aber, daß vereinzelt lokale Populationen von Rabenvögeln in Zusammenhang mit intensiver Bejagung ausgelöscht wurden, wobei auch hier Habitatverschlechterungen mit dazu beigetragen haben könnten oder auch erneuten Zuzug aus anderen Gebieten u.U. verhindert haben. Welche Populationsstärken heute vorkämen, wenn die Tiere früher nicht bejagt worden wären, ist reine Spekulation. |
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